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Interview

Wie funktioniert der Kita-Gutschein bei Flüchtlingskindern?

Das System "Kita-Gutschein" gibt es bisher zum Beispiel in Hamburg, Berlin, Mannheim und Erfurt. Hinter Kitarechtler.de steht eine Anwaltskanzlei, die Kitas, Horte und freie Schulträger, Leitungen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Eltern bei rechtlichen Fragen zur Betreuung von Kindern berät, zum Beispiel mit Hilfe von Videos auf ihrer Facebookseite.

Haben geflüchtete Kinder denselben Anspruch auf einen Kitaplatz?

Mehrere Kinder sitzen draußen in der Natur auf dem Boden
© Stiftung Kinder forschen
Das System "Kita-Gutschein" funktioniert schon in Städten wie Hamburg, Berlin, Mannheim und Erfurt.

Lars Ihlenfeld: Wie jede heimische Familie haben auch geflüchtete Familien einen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung für Kinder ab einem Jahr – unabhängig von der rechtlichen Unterscheidung zwischen Flüchtling und Asylbewerber. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Kind und seine Eltern mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben, also der Ablauf der dreimonatigen Erstaufnahmefrist.

Das geflüchtete Kind lebt schon seit drei Monaten in einer Erstaufnahmeeinrichtung, der Asylantrag wurde jedoch noch nicht bearbeitet. Können wir das Kind mit einem Kita-Gutschein in unserer Einrichtung aufnehmen? Müssen wir etwas Besonderes beachten?

L. I.: Hat das Kind einen Kita-Gutschein, kann es selbstverständlich aufgenommen werden. Wichtig ist nur, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in derselben Stadt oder demselben Landkreis behält.

Wir haben in unserer Kita ein geflüchtetes Kind aufgenommen, der Gutschein wurde zu dem Zeitpunkt noch bearbeitet. Ein paar Wochen später war das Kind plötzlich weg und unsere Einrichtung ist auf den Kosten "sitzen geblieben". Was sollten wir in Zukunft beachten, wenn wir Kinder aufnehmen, aber gleichzeitig auch die Finanzierung sicherstellen wollen?

L. I.: Es gibt die Möglichkeit, im Betreuungsvertrag zu regeln, dass die Eltern für die entstehenden Kosten aufkommen müssen. Das wird allerdings in diesem Fall wohl eher wenig bringen, sei es, weil die Familie das Geld nicht hat, die Regelung nicht verstanden wird oder weil die Familie eben plötzlich nicht mehr zu erreichen ist. Hier bräuchte es eine politische Lösung. Möchte die Politik, dass Flüchtlingskinder unbürokratisch betreut werden können, muss sie die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Dazu gehört dann zum Beispiel, dass Träger zumindest für die Zeit der regulären Kündigungsfrist von Betreuungsverträgen (1 Monat zum Monatsende) noch aus dem Kita-Gutschein abrechnen können.

Ich habe mehrere Kinder aus einer geflüchteten Familie in der Kita, trotzdem sind verschiedene Jugendämter für die Kinder zuständig. Wie kann ich den bürokratischen Aufwand klein halten?

L. I.: Hier kann man tatsächlich nur probieren darauf hinzuwirken, dass die Jugendämter eng miteinander kooperieren.

Warum können innerhalb einer Familie Kita-Gutscheine mit unterschiedlichen Fristen erteilt werden? Warum und aus welchen Gründen dürfen Kita-Gutscheine befristet werden?

L. I.: Gutscheine dürfen dann befristet werden, wenn ein zusätzlicher Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe für Kinder mit Behinderungen besteht. Daneben kann ein Kita-Gutschein befristet werden, wenn eine kurzfristige und vorübergehende Bedarfslage von unter sechs Monaten vorliegt und nicht schon zuvor eine Befristung abgelaufen ist.

Es sind zum Beispiel Fälle denkbar, in denen ein unbegleitetes Kind nur kurzzeitig in einer Stadt bleibt bis zum Beispiel eine Pflegefamilie gefunden ist. Auch in dieser Zeit sollte es im Prinzip schon möglich sein, dass das Kind eine Kita besucht.

Unterschiedliche Fristen innerhalb einer Familie machen für uns aus juristischer Sicht nur dann Sinn, wenn ein Kind in Kürze eingeschult wird, bis dahin aber den Kindergarten besuchen soll, während die anderen Kinder der Familie länger die Kita besuchen.

Warum kann ein Kind bei erneuter Bedarfsprüfung für Kita-Gutscheine schlechter gestellt werden, nur weil sich ein Elternteil durch die Geburt eines Geschwisterkindes in Elternzeit befindet? In welchen Fällen ist eine "Abstufung" noch möglich?

L. I.: Der Kita-Gutschein orientiert sich am Bedarf, der sich wiederum sowohl am Kind (besondere Situation, Lernbedarf, soziale Situation) als auch an den Eltern ("Auslastung" im weitesten Sinne: Beschäftigung, Studium, Bewerbungen, Probearbeiten oder eben Elternzeit) orientiert. Deswegen wird der Bedarf bei Eltern in Elternzeit oft entsprechend runtergeschraubt, weil ein Elternteil nicht mehr Vollzeit arbeitet, sondern jetzt "Zeit hat". Dass die Elternzeit natürlich einen anderen Zweck verfolgt und zum Beispiel auch für Bewerbungen oder Ähnliches genutzt wird, muss den entsprechenden Stellen oft nochmal näher gebracht werden.

Mehr zum Thema:

Häufige Fragen zum Thema Kita-Gutschein werden auch auf kitagutschein-berlin.de beantwortet.

Hier finden Sie Informationen zum Anspruch auf Kinderbetreuung nach § 24 SGB VIII.

Haben Sie noch mehr Fragen zum Kita-Gutschein für geflüchtete Familien? Dann posten Sie diese gerne hier in die Kommentarspalte oder in unser Forum auf Facebook.